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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Svitec GmbH, Uttwil/Schweiz (Lieferant)

§ 1 Allgemeines / Vertragsabschluss 
a)      Für Angebote, Verträge, Lieferungen,  Dienstleistungen und die damit verbundenen Rechtsgeschäfte zwischen der Svitec Gmbh (nachfolgend Lieferant genannt) und dem Kunden (nachfolgend Kunde genannt) gelten ausschliesslich diese allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen, auch wenn sie dem Kunde bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht noch einmal ausdrücklich mitgeteilt werden. Sie werden durch die Auftragserteilung oder spätestens mit Annahme der Lieferung anerkannt. b)     Abweichende Bedingungen des Kunden, die vom Lieferanten nicht ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden, werden weder ganz noch teilweise Inhalt eines Vertrages, auch dann nicht, wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird.

§ 2 Angebot und Preise 
a)    Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Wir behalten uns das Recht vor, Preise und Konditionen jederzeit anzupassen.
b)    Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. c)    Die Endverkaufspreise schliessen die gesetzliche Umsatzsteuer (MwSt) mit ein und verstehen sich ohne Skonto, Transportkosten und Verpackung, sofern im einzelnen Verkaufsgeschäft nicht anders vereinbart.

§ 3 Lieferungen
a)    Alle Lieferungen erfolgen ab Lager und auf Gefahr des Kunden; auch wenn die Versand- und/oder Frachtkosten – je nach vertraglicher Abmachung – vom Lieferanten übernommen werden.
b)    Die Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindliche Angaben, werden jedoch nach Möglichkeit eingehalten. Sie können sich infolge ‚höherer Gewalt‘ entsprechend verzögern. Dies gilt auch, wenn bei Unterlieferanten Verzögerungen eintreten.  c)    Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen können sofort bei Versand verrechnet werden. Rücksendungen von Waren sind nur mit dem ausdrücklichen, schriftlichen Einverständnis der Lieferantin zulässig.

§ 4 Zahlungsbedingungen / Eigentumsvorbehalt
a)    Die Zahlungskonditionen sind entweder in separaten Verträgen geregelt und/oder auch auf den Rechnungen ersichtlich.
b)    Bei verspäteter Zahlung oder bei Stundung des Rechnungsbetrages behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe des von Geschäftsbanken üblich berechneten Zinssatzes für Kontokorrent-Kredite bis zur restlosen Bezahlung aufzurechnen.
Darüber hinaus gehende Ansprüche sind vorbehalten.   c)    Sämtliche von uns gelieferte Waren und Dienstleistungen bleiben bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.

§ 5 Gewährleistung und Haftungsbeschränkung 
a)     Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen innerhalb derer ein Anspruch auf kostenlose Nachbesserung fehlerhafter Ware besteht.
b)     Der Kunde hat die Beschaffenheit der Ware unverzüglich nach deren Erhalt zu prüfen.
c)    Beanstandungen wegen unvollständiger Lieferung oder äusserlich feststellbarer Mängel sind innerhalb von fünf Arbeitstagen nach Erhalt der Ware schriftlich mitzuteilen.
d)    Mangelhafte Ware wird von der Lieferantin nachgebessert oder ersetzt, wofür die entsprechende Zeit und Gelegenheit einzuräumen ist.
e)    Bei unsachgemässer Behandlung durch den Kunden ist jegliche Gewährleistung ausgeschlossen.   f)    Jegliche Schadenersatzansprüche des Kunden, die, gleichgültig aus welchem Grund unmittelbar oder mittelbar im Zusammenhang mit der Bestellung, Lieferung oder Verwendung unserer Produkte entstehen können, bleiben grundsätzlich ausgeschlossen, sofern der Lieferantin, seine Mitarbeiter oder Beauftragten den Schaden nicht grobfahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben. Vorbehalten bleiben die Vorschriften über die Produktehaftpflicht (PrHG).

§ 6  Vorbehalt
a)    Die Produkte des Lieferanten wirken im feinstofflichen Bereich. Die Reaktionen können unterschiedlicher Natur sein.  b)    Die Produkte des Lieferanten sind keine Heilmittel. Sie dienen nicht zur Diagnose, Linderung, Verhütung oder Beseitigung von Krankheiten oder deren Folgen. Die Produkte dienen keiner Anleitung zur Selbstdiagnose.

§ 7 Markenrecht und Copyright 
a)    Die Markenschutz- und Registrierrechte sämtlicher Produkte und Marken aus dem Hause Svitec obliegen ausschliesslich dem Eigentümer der Marken und Produkte (Lieferanten). Vertreter können für die Zeit ihrer vertraglichen Vereinbarungen mit dem Lieferanten die Marke in ihrem Vertragsgebiet – nach gegenseitiger und schriftlicher Vereinbarung und Bedarf – nutzen. Nach Auflösung gemeinsamer Vereinbarungen gehen sämtliche Marken- und Registrierrechte unverzüglich an den Eigentümer (Lieferant = Svitec GmbH).
b)    Das Copyright gilt für sämtliche Veröffentlichungen, Berichte, Analysen, Übersetzungen und nicht allgemeine Schreiben aus dem Hause Svitec GmbH, 8592 Uttwil / Schweiz, auch wenn dieses Copyright auf den einzelnen Dokumenten nicht ausdrücklich vermerkt ist. c)    Zuwiderhandlungen können jederzeit geahndet werden.

§ 8 Erfüllungsort und Gerichtsstand 
a)    Erfüllungsort und Gerichtsstand für Lieferungen und Leistungen sowie für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Unstimmigkeiten ist Uttwil / Schweiz (gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben vorbehalten).
b)    Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem  Lieferanten und dem Kunde gilt ausschliesslich schweizerisches Recht, auch wenn der Vertragspartner seine geschäftlichen Beziehungen und Tätigkeiten im Ausland pflegt.

§ 9 Schlussbestimmungen 
a)    Die etwaige Ungültigkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren nicht die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen.
Die Vertragspartner verpflichten sich, unwirksame Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und beabsichtigten Zweck am nächsten kommen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
b)    Dem Kunde ist bekannt, dass Kunden- und Auftragsdaten im Rahmen der Verwaltung vom Lieferanten gespeichert und verarbeitet werden.
c)    Diese AGB gelten für die Gesamtdauer der Geschäftsbeziehungen zwischen Lieferanten und Kunde. d)    Diese AGB gelten nicht unweigerlich auch für Rechtsgeschäfte zwischen dem Lieferanten und seine Wiederverkäufern,  Geschäftspartnern und deren Kunden in den jeweiligen, in- und ausländischen Verkaufsgebieten.

Uttwil / Schweiz, 2015